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Legastheniekonzept

 

  1. 1.     Grundsatz

An unserer Schule ist es allen Pädagoginnen und Pädagogen ein Anliegen, Kindern mit Legasthenie oder Lese-/Rechtschreibschwäche die größtmögliche Unterstützung beim Erwerb der Schriftsprache zu geben.

 

  1. 2.     Erkennen der Symptomatik und Beratung

Als Teil unserer fachlichen Qualifikation als Lehrpersonen gehört auch das Erkennen von Lese - /Rechtschreibschwächen. Diese können sich wie folgt zeigen:

  • Langsamerer, mühevollerer Leseerwerb
  • Geringere Lesemotivation
  • Langsameres Lesetempo
  • Schwierigkeiten beim Leseverständnis
  • Mangelnde Genauigkeit beim Lesen von Wörtern
  • Langsamerer, mühevollerer Schreiberwerb
  • Mehr Rechtschreibfehler
  • Schwierigkeiten beim Erlernen der korrekten Grammatik
  • Schwierigkeiten beim Verschriftlichen der eigenen Gedanken

Die Lehrpersonen beobachten die Kinder genau und dokumentieren die Lernfortschritte. Bei festgestellten Schwierigkeiten und Schwächen werden die Eltern rechtzeitig informiert und die weitere Vorgehensweise besprochen. Fachliche Beratung von Legasthenie-Therapeuten wird herangezogen (BALDT www.lrs-therapeuten.org).

Die Eltern werden über Fördermaßnahmen im Unterricht und darüberhinausgehende Maßnahmen (Trainingsplan zu Hause) informiert.

  1. 3.     Förder – und Unterstützungsmöglichkeiten in der Schule

Gemeinsam mit dem Kind, den Eltern, dem Kollegium und den Expert/innen (BALDT – Therapeut/innen, Psycholog/in…) erarbeiten wir individuelle Unterstützungsmaßnahmen.

Diese können sein:

      Lesen:

  • Reduktion oder Ersatz der Lesehausübung
  • Verwendung von Lesehilfen (Leselineal ...)
  • Verwendung von klaren Schriften und übersichtliche Gestaltung von Texten
  • Klare, gut verständliche Formulierungen bzw. Aufgabenstellungen

     Rechtschreiben:

  • Schreiben in jeder zweiten Zeile
  • Fehler der Rechtschreibung, Grammatik und der Zeichensetzung in Fehlerkategorien bewerten
  • Korrektur von nur einer Fehlersorte
  • Verwendung von Wörterbüchern (auch online)
  • Verstärkte Gewichtung der mündlichen Kommunikation gegenüber der schriftlichen
  • Zeitzugabe zur Überprüfung des Geschriebenen

 

  1. 4.     Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

Für uns ist es wichtig, dass für schriftliche Arbeiten in Deutsch Inhalt, Ausdruck, Sprachsichtigkeit und Schreibrichtigkeit als gleichwertige Bereiche zählen. Schularbeiten sind daher nicht ausschließlich nach Art und Anzahl der Rechtschreibfehler zu beurteilen. Außerdem werden Rechtschreibfehler einer Kategorie nur einmal gewertet. Kinder mit einer Rechtschreibschwäche kann bei schriftlichen Arbeiten ein Zeitzuschlag gewährt werden. Liegt eine Leseschwäche vor, werden dem Kind Angaben (z. B. Sachaufgaben in Mathematik) vorgelesen.

Alle Formen der Leistungsfeststellung (Mitarbeit, mündliche und schriftliche Leistungsfeststellungen, praktische und graphische Leistungsfeststellungen) werden als gleichwertig angesehen. Schriftliche Leistungsfeststellungen sind nicht allein die Grundlage einer Semester– bzw. Jahresbeurteilung.

 

  1. 5.     Nahtstelle Volksschule - Mittelschule

 In der letzten Schulwoche findet ein „Übergabegespräch“ zwischen den Lehrkräften der      4. Klasse Volksschule und der Mittelschule statt.  Dabei werden der Leistungsstand und vorgesehenen weiterführenden Fördermaßnahmen von Kindern mit Lese-Rechtschreibschwäche besprochen. Dies sichert einen angstfreien und reibungslosen Übertritt dieser Kinder von der Volksschule in die Mittelschule.